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LSG Sachsen, 16.05.2012 - L 1 AL 31/10 |
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Verfahrensgang
- SG Leipzig, 30.11.2009 - S 9 AL 279/09
- LSG Sachsen, 16.05.2012 - L 1 AL 31/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 122/89
Anspruch auf Einarbeitungszuschuß
Auszug aus LSG Sachsen, 16.05.2012 - L 1 AL 31/10
Die Ausführungen, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 07.11.1990 (9 b/7 RAr 122/89 - juris Rn. 11) getroffen habe, seien auf den vorliegenden Sachverhalt entsprechend anzuwenden.Entscheidend sei vielmehr, ob das vorausgegangene Arbeitsverhältnis in einer neuen Tätigkeit fortgesetzt werden solle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 07.11.1990 - 9 b/7 RAr 122/89 - juris Rn. 13).
Nach der Rechtsprechung des BSG sei der offene Rechtsbegriff "bisheriger Arbeitgeber" so zu verstehen, dass mit diesem Arbeitgeber das unmittelbar vorausgegangene, ursprünglich auf Dauer angelegt gewesene Beschäftigungsverhältnis unter anderen Umständen in einer neuen Tätigkeit fortgeführt werde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 07.11.1990 - 9 b/7 RAr 122/89 - juris Rn. 13).
Dementsprechend ist auch das BSG bereits in seinem zu § 49 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der vom 20.12.1985 bis 31.12.1988 geltenden Fassung erlassenen Urteil vom 07.11.1990 (9 b/7 RAr 122/89 - juris Rn. 13) davon ausgegangen, der offene Rechtsbegriff "bisheriger Arbeitgeber" sei so zu verstehen, dass mit diesem Arbeitgeber das unmittelbar vorausgegangene, ursprünglich auf Dauer angelegt gewesene Beschäftigungsverhältnis unter anderen Umständen in einer neuen Tätigkeit fortgeführt werde.
Dieser vom BSG zum Ausschlusstatbestand des § 49 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a AFG herausgearbeitete Regelungszweck (BSG, Urteil vom 07.11.1990 - 9 b/7 RAr 122/89 - juris Rn. 16; vgl. auch BT-Drucksache 13/4941 S. 193) trifft auch auf den Ausschlusstatbestand des § 421 f Abs. 4 Nr. 2 SGB III zu.
In seinem Urteil vom 07.11.1990 (9 b/7 RAr 122/89 - juris Rn. 13) hat es die Auffassung vertreten, der einzuarbeitende Arbeitnehmer werde nicht beim "bisherigen Arbeitgeber" beschäftigt, wenn er nach einer kurzfristigen Beschäftigung als Urlaubsvertreter für eine andere Beschäftigung auf der Grundlage einer Einarbeitung ohne sachlichen Zusammenhang mit der früheren Beschäftigung neu eingestellt werde.
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R
Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist - …
Auszug aus LSG Sachsen, 16.05.2012 - L 1 AL 31/10
In Bezug auf das "Ob" der Bewilligung des Eingliederungszuschusses sei das Ermessen der Beklagten auf Null reduziert, weil sie die Förderung der Einstellung der Zeugin U S mündlich zugesichert habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7 a AL 20/05 R - juris Rn. 25).Da sich für die Annahme einer mündlichen Zusicherung der Bewilligung des Eingliederungszuschusses durch die Beklagte gegenüber Frau A A keine Anhaltspunkte finden, kann auch unter Berücksichtigung des vom SG für seine Auffassung herangezogenen Urteils des BSG vom 06.04.2006 (B 7 a AL 20/05 R - juris Rn. 25) keine Ermessensreduzierung auf Null eingetreten sein.